Deponierung / Wiedereinlösung
Deponierung
Wer die Steuer- und Versicherungspflicht ruhen lassen will, kann die Kontrollschilder deponieren. Die Prämien und Steuern sind ab dem auf die Abgabe folgenden Tag nicht mehr zu bezahlen. Wir melden dem Versicherer die Deponierung.
Die Schilder können uns per Post zugestellt oder am Schalter (ausserhalb der Öffnungszeiten Briefkasten bei der Arealeinfahrt) abgegeben werden.
Verlängerung der Deponierungsdauer
Die Deponierungsfrist beträgt ein Jahr. Sie haben die Möglichkeit, die Frist gegen eine Gebühr um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Wiedereinlösung
Für die Wiedereinlösung der Kontrollschilder benötigen wir einen Versicherungsnachweis. Die Kontrollschilder werden ab dem Gültigkeitsdatum des Versicherungsnachweises abgegeben oder per Post zugestellt.


