Wechselschilder

Information

Sie möchten auf einem Schild mehrere Fahrzeuge einlösen (Wechselschild)?
Wechselschilder erteilen wir auf Gesuch hin, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Zweitfahrzeug muss auf denselben Halter eingelöst werden wie das Stammfahrzeug und den Standort im Kanton Glarus haben.
  • Die Fahrzeuge müssen gleichartige Kontrollschilder tragen können.

Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselkontrollschildern verkehrt, ist ein gesonderter Fahrzeugausweis erforderlich. Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt (Ausnahmen: Arbeitsmotorwagen, Anhänger und Veteranenfahrzeuge).

Dabei ist die Steuer für das höher besteuerte Fahrzeug voll zu entrichten; für das zweite Fahrzeug werden 25 Prozent der entsprechenden Steuer erhoben. Fahrzeuge, welche gemäss Artikel 15 EG SVG von der Bezahlung der Verkehrssteuer befreit sind, können nicht mit Wechselschildern ausgerüstet werden. Ausgenommen sind zwei gleichartige Fahrzeuge.

Was ist nicht erlaubt?

Bei einem Paar Wechselschilder müssen beide Schilder am selben Fahrzeug angebracht sein. Ein Wechselschild oder ein Paar Wechselschilder kann entweder nur für Fahrzeuge oder aber nur für Anhänger bestimmt sein; die Fahrzeuge müssen so eingerichtet sein, dass ein Wechsel des Schildes vom einen zum anderen ohne Probleme möglich ist.

Bei missbräuchlicher Verwendung der Wechselschilder ist für das zweite Fahrzeug die volle Jahressteuer nachzubezahlen; ausserdem kann die Abgabe von Wechselschildern in diesem Falle vorübergehend oder dauernd verweigert werden.