Händlerschilder
Voraussetzungen und Erwerb des Kollektivfahrzeugausweises
Die Voraussetzungen für die Erteilung und Verwendung der Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern sind in Art. 22 - 26 Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV) und den dazu erlassenen Weisungen und Erläuterungen des Eidg. Justiz- und Polizeidepartement vom 5. August 1994 festgehalten.
Gemäss Art. 23 VVV werden Kollektiv-Fahrzeugausweise an Betriebe abgegeben, welche die im Anhang 4 VVV aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, über die für die Art des Betriebes erforderlichen Bewilligungen verfügen, die Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises bieten und soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes handelt, die in Art. 71 lit. 2 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.
Weitergehende Informationen, insbesondere zu den spezifischen Anforderungen der einzelnen Betriebsarten entnehmen Sie bitte: Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV)
Erteilung und Entzug
Kollektiv-Fahrzeugausweise werden abgegeben an Betriebe, welche die in Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und:
- über die für die Art des Betriebes erforderlichen Bewilligungen verfügen,
- Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises bieten und
- soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes handelt, die in Art. 71 lit. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.
Der Kollektiv-Fahrzeugausweise wird vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt entzogen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr erfüllt sind oder Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises nicht mehr gegeben ist, namentlich:
- wenn der Inhaber eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises veranlasst oder geduldet hat, beispielsweise durch Unterlassen der erforderlichen Aufsicht oder dadurch, dass ein nicht betriebssicheres Fahrzeug in Verkehr gesetzt wurde.
