NFA

Wichtige Hinweise für Sonderbewilligungen ab 1. Januar 2008

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und den Kantonen (NFA) werden ab 1. Januar 2008 die in Betrieb stehenden Nationalstrassen vollständig zu einer Bundesaufgabe. Der damit verbundene Eigentümerwechsel hat u. a. zur Konsequenz, dass auch die Zuständigkeiten für Sonderbewilligungen auf den Nationalstrassen tangiert werden:

  • Sonderbewilligungen für Ausnahmefahrzeuge/-transporte
  • Sonderbewilligungen für Sonntags- und Nachtfahrten
  • Bewilligungen für die Durchfahrt durch Strassentunnel mit gefährlichen Gütern.

Allgemeiner Grundsatz: Bewilligungsgesuche, welche noch 2007 eingereicht werden, insbesondere Gesuche um Dauerbewilligungen für das Jahr 2008 (sofern diese nicht durch die Kantone automatisch erneuert werden), werden nach den heutigen Zuständigkeiten bearbeitet und bewilligt, auch wenn das Transportdatum bei Einzelbewilligungen oder die Gültigkeitsperiode bei Dauerbewilligungen ins Jahr 2008 fällt. Es wird den Gesuchstellern empfohlen, insbesondere Gesuche um Dauerbewilligungen für das Jahr 2008 noch im laufenden Jahr einzureichen

www.sonderbewilligung.ch

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