Internationaler Ausweis

Wer einen internationalen Führerausweis beantragt, muss im Besitze eines gültigen schweizerischen Führerausweises oder eines ausländischen Führerausweises sein. Der internationale Führerausweis dient lediglich als Übersetzung des nationalen und ist nur zusammen mit diesem gültig. Deshalb sind gestützt auf schweizerische Ausweise ausgestellte internationale in der Schweiz ungültig.

Für die Ausstellung eines internationalen Führerausweises benötigen wir Ihren kantonalen Führerausweis sowie ein farbiges Passfoto neueren Datums. Der internationale Führerausweis hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren und kann nicht verlängert werden.

Wer einen internationalen Führerausweis beantragt, reicht folgende Unterlagen ein:

  • ein neues farbiges Passfoto (Format mind. 35 x 45 mm, max. 45 x 60 mm, eine Aufnahme ohne Kopfbedeckung oder Sonnenbrille und nicht älter als ein Jahr);

Empfehlung:

Mit der per 01.04.2003 vollzogenen Harmonisierung der Führerausweiskategorien innerhalb der EU und vielen weiteren Staaten reicht heute oftmals der schweizerische Führerausweis im Kreditkartenformat für das Führen von Fahrzeugen im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Antritt einer Auslandsreise zu erkundigen (Reisebüro, Konsulat, usw.), ob Sie im betreffenden Staat überhaupt einen internationalen Führerausweis benötigen.



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