Prüfungsfahrzeug
Was für ein Fahrzeug muss ich an die Fahrprüfung mitbringen?
- Kategorie A: (unbeschränkt) ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen;
- Kategorie A: (beschränkt) ein Motorrad ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1;
- Kategorie B: ein Motorwagen der Kategorie B, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht ;
- Kategorie C: ein Motorwagen der Kategorie C mit einem Betriebsgewicht von mindestens 12 t, einer Länge von mindestens 8 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen und mindestens so breit und hoch sein wie die Führerkabine;
- Kategorie D: ein Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 m, der eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht;
- Kategorie BE: eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen und mindestens so breit und hoch sein wie das Zugfahrzeug. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden;
- Kategorie CE: ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7,5 m. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Fahrzeugkombination müssen ein zulässiges Gesamtzugsgewicht von mindestens 21 t, ein Betriebsgewicht von mindestens 15 t, eine Länge von mindestens 14m und eine Breite von mindestens 2,30m aufweisen sowie eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen und mindestens so breit und hoch sein wie die Führerkabine;
- Kategorie DE: eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, das mindestens 2,30 m breit ist und eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss geschlossenen und mindestens 2 m breit und hoch sein; der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden;
- Unterkategorie A1: ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen. Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden;
- Unterkategorie B1: ein Klein- oder dreirädriges Motorfahrzeug mit einem Leergewicht von höchstens 550 kg, das eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreicht;
- Unterkategorie C1: ein Motorwagen der Unterkategorie C1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, das eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und hoch ist wie die Führerkabine;
- Unterkategorie D1: ein Gesellschaftswagen der Unterkategorie D1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 4 t und einer Länge von mindestens 5 m, der eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1 verwendet werden;
- Unterkategorie C1E: eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die mindestens 8 m lang ist und eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen und mindestens so breit und so hoch sein wie das Zugfahrzeug. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden;
- Unterkategorie D1E: eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen und mindestens 2 m breit und hoch sein. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1E verwendet werden;
- Spezialkategorie F: ein Motorfahrzeug der Spezialkategorie F, das eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h erreicht;
- Berufsmässiger Personentransport mit leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen: ein Motorfahrzeug der Ausweiskategorie, mit der die berufsmässigen Personentransporte durchgeführt werden sollen.
Allgemeine Hinweise zum Prüfungsfahrzeug
Das Fahrzeug muss sich in betriebssicherem Zustand befinden. Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss es mit wintertauglichen Reifen versehen sein; in extremen Situationen können auch Schneeketten vorgeschrieben werden. Ist das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet, entscheidet der Verkehrsexperte bei kritischen Strassenverhältnissen (Schnee, Eis auf den ordentlichen Prüfungsstrecken), ob aus Sicherheitsgründen zur Prüfungsfahrt gestartet werden kann.
Die Ausrüstung muss das Befahren von Autobahnen und Autostrassen gestatten. Aussergewöhnliche Fahrhilfen sind nicht gestattet; Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden.
Das Fahrzeug muss ordnungsgemäss eingelöst sein. Der Fahrzeugausweis ist immer mitzuführen. Bei Fahrzeugen der Kategorien B, C, C1 und D1 muss der Begleiter die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können.
