Fähigkeitsausweis
Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen (mit eidgenössischem Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin") benötigen für die Berufsausübung zusätzlich eine Fahrlehrerbewilligung des Wohnsitzkantons.
Die Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B (Personenwagen) wird Personen erteilt, die
- den eidgenössischen Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin" besitzen;
- den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzen und während den vorangegangenen zwei Jahren Motorfahrzeuge geführt haben, ohne eine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften begangen zu haben;
- die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport besitzen;
nach ihrem bisherigen Verhalten für eine einwandfreie Berufsausübung Gewähr bieten.
