Fähigkeitsausweis

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen (mit eidgenössischem Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin") benötigen für die Berufsausübung zusätzlich eine Fahrlehrerbewilligung des Wohnsitzkantons.

Die Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B (Personenwagen) wird Personen erteilt, die

  • den eidgenössischen Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin" besitzen;
  • den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzen und während den vorangegangenen zwei Jahren Motorfahrzeuge geführt haben, ohne eine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften begangen zu haben;
  • die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport besitzen;
    nach ihrem bisherigen Verhalten für eine einwandfreie Berufsausübung Gewähr bieten.


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