Der Weg zum Fahrlehrerberuf

Angehende Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer müssen neu den eidgenössischen Fachausweis "Fahrleh-rer/in" erwerben. Dieser bildet die Grundlage, damit sie von uns den Fahrlehrerausweis erhalten und ihren Beruf ausüben können. Inhaberinnen und Inhaber des bisherigen Fahrlehrerausweises benötigen den neuen Fachausweis nicht. Sie müssen bis zum 31. Dezember 2008 ihre jetzigen Berechtigungen gegen die neue Fahrlehrbewilligung umtauschen.

Die neue Berufsausbildung bereitet die angehenden Fachkräfte umfassend auf die erhöhten Anforderungen im Fahrlehrerberuf vor. Die Qualität der Ausbildung für Neulenkende wird so weiter verbessert, die Verkehrssicherheit steigt. Die Fahrlehrerverordnung regelt zudem das Alkoholverbot und die obligatorische Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer.

Breit abgestütztes neues Berufsbild

Das neue Berufsbild wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes (SFV), des Bundesamts für Strassen (ASTRA), der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und des Verbands der Schweizerischen Fahrlehrerberufsschulen (VSFB) erarbeitet. Für die Ausbildung und Prüfung sind in Zukunft das Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) und der SFV als Organisation der Berufswelt verantwortlich. Die Grundzüge der Ausbildung werden jedoch nach wie vor durch das Strassenverkehrsrecht vorgegeben, da Fahrschüler und Fahrschülerinnen obligatorische Kurse absolvieren müssen. Die Mindestanforderungen an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer werden deshalb in der FV festgelegt. Wichtige Instrumente für die neue Fahrlehrerausbildung wie z.B. der Rahmenlehrplan müssen vom ASTRA weiterhin genehmigt werden.

Der eidgenössische Fachausweis "Fahrlehrer/Fahrlehrerin" kann bei einer vom Bund anerkannten Fahrlehrer-Berufsschule erworben werden.
Voraussetzung für den Eintritt in eine Fahrlehrer-Berufsschule ist eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung oder gleichwertige Grundbildung auf Sekundarstufe II.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte bitte an eine der Fahrlehrer-Berufsschulen; in Ihrer Wahl sind Sie frei.

Fahrlehrer-Berufsschulen