Gültigkeit

Der Lernfahrausweis ist befristet. Die Gültigkeitsdauer ist nach Kategorien wie folgt angesetzt:

 

  • 4 Monate für Motorradkategorie A und A1
  • 12 Monate für Kategorie B1 und F 
  • 24 Monate für alle übrigen Kategorien

Die Gültigkeitsdauer für die Motorradkategorie A und A1 wird um 12 Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt. Als Verlängerung gilt die Erstreckung (unmittelbar nach Ablauf, kein Unterbruch) der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises.

Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal in Folge die Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann in der Regel ein zweiter Lernfahrausweis für die gleiche Kategorie (mit neuem Gesuchsformular) beantragt werden. Wer die Voraussetzungen für die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises nicht erfüllt oder während dessen Gültigkeit die Prüfung nicht besteht, dem wird die Erteilung eines weiteren Lernfahrausweises auf unbestimmte Zeit verweigert.
 



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