Zweiphasenausbildung

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Wer den unbefristeten Führerausweis der Kat. B besitzt und den FA der Kat. A erwerben will, erhält den FA der Kat. A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert drei Jahre.

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?

Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.

Wie lange dauert die Weiterausbildung?

Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kursveranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.