Zuzug in den Kanton GL
Zuständig für die Erteilung eines Führerausweises ist der Wohnsitzkanton. Bei Neuzuzug in den Kanton Glarus muss daher ein bestehender blauer Führerausweis eines anderen Kantons innert 14 Tagen gegen einen neuen Führerausweis ausgetauscht werden. Inhaber/innen von Führerausweisen im Kreditkartenformat können diesen behalten.
Für Wochenaufenthalter/innen ist der Familienwohnsitz massgebend, sofern dieser regelmässig durchschnittlich zweimal im Monat aufgesucht wird. Befindet sich dieser nicht im Kanton Glarus, muss in diesem Fall der Ausweis nicht umgetauscht werden.
Wer noch keinen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) besitzt, reicht folgende Unterlagen ein:
- den bisherigen blauen Führerausweis
- das Umtauschformular (siehe Formulare) mit farbigem Passfoto (ohne Kopfbedeckung oder Sonnenbrille und nicht älter als zwei Jahre)
- Kopie Wohnsitzbestätigung oder Schriftenempfangsschein der Einwohnerkontrolle
Wer schon einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) besitzt, reicht folgende Unterlagen ein:
- eine Kopie des Führerausweises
- die neue Adresse
- Kopie Wohnsitzestätigung oder Schriftenempfangsschein der Einwohnerkontrolle
