Führerausweis (FAK)

Der Führerausweis (FAK) ist unbeschränkt gültig und enthält keine Adresse. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton ist kein Umtausch erforderlich. Adressänderungen sind dem Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton dennoch innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Der bisherige blaue Führerausweis muss nicht umgetauscht werden, solange keine relevanten Daten wie Name, Heimatort oder die Adresse geändert werden. Es empfiehlt sich jedoch vor allem bei Auslandfahrten den Führerausweis im Kreditkartenformat zu beantragen, da die Kategorien dem EU-Recht angepasst worden sind.

Der Erwerb einer zusätzlichen Kategorie oder der Verzicht auf eine Kategorie sowie der Eintrag oder die Löschung einer Auflage bedingt immer einen neuen Ausweis.

Umtauschformular