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Fahrtauglichkeit
Wer muss regelmässig zum Arzt, um die Fahrtauglichkeit abklären zu lassen?
Einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung haben sich zu unterziehen:
- Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C, C1, D oder D1, Personen mit einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie die Fahrlehrer bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre und ab 50. Altersjahr alle drei Jahre;
- Personen, die älter als 70 Jahre sind und einen Ausweis der übrigen Kategorien haben, alle zwei Jahre.
