Fahrtauglichkeit

Wer muss regelmässig zum Arzt, um die Fahrtauglichkeit abklären zu lassen?

Einer vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung haben sich zu unterziehen:

  • Inhaber eines Führerausweises der Kategorie C, C1, D oder D1, Personen mit einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport sowie die Fahrlehrer bis zum 50. Altersjahr alle fünf Jahre und ab 50. Altersjahr alle drei Jahre;
  • Personen, die älter als 70 Jahre sind und einen Ausweis der übrigen Kategorien haben, alle zwei Jahre.