Zuzug in den Kanton GL

Wir vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt hiessen Sie im Kanton Glarus ganz herzlich willkommen.

Ein Umzug ist mit viel Arbeit und Belastungen verbunden. Gerne möchten wir Ihnen bei dieser leider unumgänglichen Arbeit behilflich sein und Sie möglichst dabei entlasten. Innert 14 Tagen - so will es das Gesetz - ist ein Wohnortswechsel der zuständigen Behörde zu melden.

Wir bitten Sie mit folgenden Unterlagen am Schalter vorbeizukommen:

  • Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung tel. bestellen. Bitte Fahrzeugausweis bereithalten für die Angaben der Fahrzeugdaten.
  • Wohnsitzbestätigung 
  • Neuere farbige Passfotos aller Familienmitglieder die im Besitze eines Führerausweises/Lernfahrausweises sind, in der Grösse min. 35x45 mm. Wenn Sie im Besitz eines Führerausweises im Kreditkartenformat sind, benötigen wir dazu kein Foto.
  • Führerausweise (In Kreditkartenformat ist kein Umtausch erforderlich), Lernfahrausweise, Fahrzeugausweise (inkl. Motorrad, Anhänger usw. falls vorhanden)
  • Ihr bisheriges Kontrollschild 
  • Ausländerausweis (gilt nur für Ausländer mit gültiger Aufenthaltsbewilligung)

Das Glarner Kontrollschild bekommen Sie im Austausch gegen das bisherige Schild sofort. Für die Steuern und Gebühren werden wir Ihnen zusammen mit den Ausweisen eine Rechnung erstellen und alles per Post zustellen. Ihrem bisherigen Kanton werden wir eine Standortwechselmeldung machen, damit Ihnen dann die bereits bezahlten Steuern an Ihre neue Wohnadresse ausbezahlt werden können. Durch den vorgenommenen Kantonswechsel ist keine vorgängige Fahrzeugprüfung erforderlich.

Situationsplan
Führerausweis



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