Änderungen

Änderungen im Fahrzeugausweis

Falls Tatsachen sich geändert haben, sind diese uns innert 14 Tagen zu melden.

Bei einer Namensänderung benötigen wir:

  •  Versicherungsnachweis
  • Fahrzeugausweis 
  • Wohnsitzbestätigung oder Eheschein

Bei Namensänderungen benötigen wir einen neuen Versicherungsnachweis, der maximal 30 Tage alt sein darf. Lassen Sie uns diesen Nachweis zusammen mit dem Fahrzeugausweis zukommen. Wir stellen Ihnen dann einen neuen Fahrzeugausweis aus.

Änderungen am Fahrzeug
 



webdesign & cms by backslash | © 2006 Kanton Glarus
nach oben | Seite drucken