Änderungen

Änderungen im Fahrzeugausweis

Alfällige Änderungen sind innert 14 Tagen zu melden.

Bei einer Namensänderung benötigen wir:

  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVN)
  • Fahrzeugausweis 
  • Wohnsitzbestätigung oder Eheschein

Änderungen am Fahrzeug