Haltersperre
Ein Halter, der sein Fahrzeug least oder häufig oder dauernd Dritten überlässt, kann beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt mit einem amtlichen Formular beantragen, dass ein Halterwechsel seiner oder der Zustimmung einer zusätzlichen im Formular erwähnten Person bedarf.
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt trägt diese Beschränkung im Fahrzeugausweis ein (Ziffer 178).
Der Eintrag ist kostenpflichtig (siehe Gebührentarif).
Wird der Zulassungsbehörde ein Fahrzeugausweis vorgelegt, der den Eintrag Ziffer 178 enthält, so verweigert sie:
- die Annullierung des Fahrzeugausweises;
- die Ausstellung des Fahrzeugausweises auf einen neuen Halter;
- die Löschung des Eintrags.
Die Verweigerung ist hinfällig, wenn die schriftliche Zustimmung der im Formular genannten Person oder Personen oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt.
