Ausweisarten

Der Fahrzeugausweis ist die schriftliche Verfügung der Behörde, welche bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ausstellung den gesetzlichen Anforderungen zur Verkehrszulassung genügt.

Es gibt folgende Arten von Fahrzeugausweisen:

  • Fahrzeugausweis für die ordentliche Zulassung (Standardausweis)
  • Fahrzeugausweis für die provisorische Zulassung; Fahrzeugstandort befindet sich nur oder nur noch für beschränkte Zeit in der Schweiz (z.B. unverzollte Motorfahrzeuge, Fahrzeuge von Per-sonen mit zeitlich begrenztem Aufenthalt in der Schweiz). Die Kontrollschilder tragen einen senk-rechten roten Balken.
  • Tagesausweis; Für kurzzeitige Benützung eines Motorfahrzeugs (Geltungsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden).
  • Fahrzeugexport; Für Motorfahrzeuge, deren Überführung ins Ausland beabsichtigt ist, werden befristete Kontrollschilder (mit rotem Balken und Vignette) abgegeben.
  • Kollektiv-Fahrzeugausweis für Unternehmungen des Motorfahrzeuggewerbes; Ausweis wird nicht auf ein spezielles Fahrzeug ausgestellt, sondern auf den Betrieb. Das Kontrollschild trägt neben den Kantonsinitialen und der Nummer den Buchstaben "U"
  • Ausweis für Ersatzfahrzeuge; Berechtigt zum Fahren eines anderen Fahrzeugs, wenn eigenes Fahrzeug wegen Beschädigung, Reparatur, Umbau etc. nicht gebrauchsfähig ist.
  • Fahrzeugausweis für Motorfahrräder (Mofa)