Zivilstands- / Bürgerrechtsdienst

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Glarus

Adresse:
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Glarus
Postgasse 29
8750 Glarus

Leitung:
Ruth Bertsch
Telefon: 055 646 69 51
Fax: 055 646 69 57
E-Mail: ruth.bertsch@gl.ch  

 

Zivilstandsamt Glarus 

Adresse:
Zivilstandsamt Glarus
Postgasse 29
8750 Glarus
Telefon: 055 646 69 50
Fax: 055 646 69 57
E-Mail: zivilstandsamt@gl.ch

Leitung:
Ruth Bertsch
Stellvertretende Leitung:
Nadja Grob
Telefon: 055 646 69 52
E-Mail: nadja.grob@gl.ch

Seit dem 01. Juli 2002 besteht im Kanton Glarus nur noch ein Zivilstandsamt mit Sitz in Glarus.

Die Registrierung und Beurkundung von

  • Geburten
  • Kindesanerkennungen
  • Eheschliessungen
  • Todesfällen
  • Namenserklärungen nach der Scheidung

erfolgt demzufolge zentral in Glarus. Ebenfalls werden sämtliche Familienregister aller Glarner Bürgergemeinden in Glarus geführt.

Vorbereitung der Eheschliessung

Wir ersuchen die Brautpaare um telefonische Kontaktaufnahme. Anschliessend wird das Gesuchsformular zur Vorbereitung der Eheschliessung samt einer Liste der erforderlichen Dokumente zugestellt.

Trauungsort

Sofern die Gemeinde ein Trauungslokal zur Verfügung stellt, ist Durchführung der Ziviltrauung grundsätzlich in allen Glarner Gemeinden möglich.

Todesfall zu Hause

Es besteht die Möglichkeit, den Todesfall bei der durch die Gemeinde bezeichneten Stelle zu melden, sofern der Verstorbene den letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in der Sterbegemeinde hatte.

Die Meldung der im Kantonsspital Glarus, der Rehaklinik Braunwald sowie den in den glarnerischen Alters- und Pflegeheimen erfolgten Todesfälle, unterliegt einer speziellen Regelung.

Bestattungswesen

Für die Festsetzung der Bestattungszeiten, sowie die Organisation der Bestattungen sind ausschliesslich die Gemeinden zuständig.

Registerauszüge (kostenpflichtig)

Es sind folgende Registerauszüge erhältlich:

  • Geburtsschein (sofern die Geburt in einer Glarner Gemeinde erfolgt ist)
  • Anerkennungsschein (sofern die Anerkennung in einer Glarner Gemeinde beurkundet wurde)
  • Eheschein (sofern die Ziviltrauung in einer Glarner Gemeinde stattgefunden hat)
  • Todesschein (sofern sich der Todesfall in einer Glarner Gemeinde zugetragen hat)

Für Personen, welche ein glarnerisches Bürgerrecht besitzen:

  • Personenstandsausweis
  • Familienschein / Familienausweis / Ausweis über den registrierten Personenstand
  • Heimatschein

Die Bestellungen können telefonisch oder schriftlich (Zusendung per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Unerlässlich dabei ist die genaue Angabe der Personalien (Name und Vorname, lediger Name und Vorname des gegenwärtigen oder letzten Ehepartners, Geburtsdatum, Heimatort, Familien-, Ledigen- und Vorname der Eltern, Zivilstand) sowie der Verwendungszweck.

Bezugsberechtigung: 
Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnis bekanntgegeben. Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekanntgegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.

(Auszug aus Artikel 29 der Eidg. Zivilstandsverordnung)


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