Fachstelle Migration und Passbüro / Gewerbepolizei
Leiter: Manfred Arm
Adresse:
Postgasse 29
8750 Glarus
Telefon: 055 646 68 90
Fax: 055 646 68 91
E-Mai: migration@gl.ch
Schalterstunden:
Montag -Freitag: 0830 - 1130 und 1400 - 1630 Uhr
Donnerstag: 0800 - 1130 und 1400 - 1730 Uhr
Passbüro Glarus
Postgasse 29
8750 Glarus
Telefon: 055 646 68 89
Fax: 055 646 68 91
E-Mail: passbuero@gl.ch
Aufgaben der Fachstelle Migration:
Die Fachstelle Migration ist das spezielle Dienstleistungszentrum und die Anlaufstelle für die im Kanton lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Die Anwesenheit der Personen ausländischer Nationalität bedarf der Kontrolle und rechtlichen Regelung. Der Erlass von Verfügungen betreffend die Regelung des Aufenthalts im Kanton kommt der Fachstelle Migration zu. Die Fachstelle arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen. Es sind dies namentlich die Einwohnerkontrollämter der Gemeinden, das kantonale Arbeitsamt, die Sozialbehörden und die Kantonspolizei sowie - auf eidgenössischer Ebene - das Bundesamt für Migration (BFM). Die Fachstelle betreut auch das Asylwesen. Der Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze kommt bei unserer Tätigkeit oberste Priorität zu. Andererseits haben wir konsequent - ohne jegliche Unterscheidung von Rasse, Hautfarbe, Religion oder Staatsangehörigkeit - zu handeln, wenn wir den Auftrag des Gesetzes erfüllen wollen, nämlich die Zuwanderung zu steuern und unerwünschte, vor allem aber straffällige Ausländer und Ausländerinnen von unserem Land fernzuhalten oder zu entfernen.
Zu unseren wichtigsten fremdenpolizeilichen Aufgaben gehören namentlich:
- die Bearbeitung und Bewilligung von Einreisegesuchen
- die Bearbeitung von Visaverlängerungen und die Visierung von Einladungsschreiben
- die Bearbeitung von Gesuchen um Erteilung, Erneuerungen und Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen oder um Kantonswechsel
- der Erlass von Verfügungen über ausländerrechtliche Bewilligungen
- Bewilligung des Stellenantrittes sowie des Stellen- und Berufswechsels nach arbeitsmarktlicher Begutachtung durch das Kantonale Arbeitsamt
- Prüfung von Familiennachzugsgesuchen aus dem Ausland
- Prüfung von administrativen Massnahmen gegenüber Personen ausländischer Nationalität bei Zuwiderhandlung gegen fremdenpolizeiliche Vorschriften (z.B. Schwarzarbeit)
- Prüfung der Wegweisung und der Beantragung von Einreisesperren beim Bundesamt für Migration
- Durchführung von Zwangsmassnahmen
Formulare und Merkblätter finden Sie im Online-Schalter - Migration
Seit dem 1. Januar 2010 werden keine Fischereipatente mehr von der Fachstelle Migration ausgegeben.
Zuständige Ansprechstelle ist seither die Abteilung Jagd und Fischerei.
