Wappen / Genealogie

Familienwappen

Im Landesarchiv befindet sich die grösste Sammlung von Glarner Familiewappen. Gegen eine Gebühr von Fr. 10.- werden Abzüge der einzelnen Wappen (farbig oder schwarzweiss) abgegeben. Bestellung: landesarchiv@gl.ch. Beim Absender Postadresse angeben.

Familienwappen

Wichtig

Für die Bestellung eines Wappens sind wir auf möglichst genaue Angaben angewiesen, weil einzelne Familien bis zu 12 verschiedene Wappen führen können. Damit wir Ihnen das richtige Wappen zustellen können, brauchen wir die folgenden Informationen:
Name
Vorname
Geburts- oder Heiratsdatum
Bürgerort im Kanton

Kantons- und Gemeindewappen

Das Landesarchiv verwahrt auch das Wappen des Kantons und die der Gemeinden. Massgebend für die Darstellung und Beschreibung sind die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, die Beschlüsse des Regierungsrates sowie die Angaben im JB 50 des Hist. Vereins des Kts. Glarus.

Wappen Mühlehorn
Mühlehorn
8874
Wappen Obstalden
Obstalden
8875
Wappen Filzbach
Filzbach
8878
Wappen Bilten
Bilten
8865
Wappen Niederurnen
Niederurnen
8867
Wappen Oberurnen
Oberurnen
8858
Wappen Näfels
Näfels
8752
Wappen Mollis
Mollis
8753
Wappen Netstal
Netstal
8754
Wappen Riedern
Riedern
8750
Wappen Glarus
Glarus
8750
Wappen Ennenda
Ennenda
8755
Wappen Kanton Glarus
Kanton Glarus
Wappen Mitlödi
Mitlödi
8756
Wappen Sool
Sool
8762
Wappen Schwändi
Schwändi
8762
Wappen Schwanden
Schwanden
8762
Wappen Nidfurn
Nidfurn
8772
Wappen Leuggelbach
Leuggelbach
8774
Wappen Haslen
Haslen
8773
Luchsingen neu 2004.jpg
Luchsingen
8775
Wappen Betschwanden
Betschwanden
8777
Wappen Rüti
Rüti
8782
Wappen Braunwald
Braunwald
8784
Wappen Linthal
Linthal
8783
  Wappen Engi
Engi
8765
Wappen Matt
Matt
8766
Wappen Elm
Elm
8767
 

 

Das Genealogienwerk von Johann Jakob Kubly-Müller

Das in der Schweiz einzigartige Werk wurde in 30jähriger Arbeit geschaffen. Es umfasst insgesamt 36 grosse und kleine Bände sowie die Regesten zur älteren Glarner Genealogie, dazu ein alphabtisches Generalregister.

GenealogienwerkBei einigen Familien reichen die Belege bis ins 1. Jahrtausend zurück. In vereinzelten Bänden klaffen jedoch Lücken, welche z. T von Bränden oder Nachlässigkeiten beim Eintrag in die Kirchenbücher herrühren.

Aus Erhaltungsgründen dürfen die Bände nicht fotokopiert werden. Die Daten müssen deshalb, sofern keine Mikrofilme bestehen, von Hand herausgeschrieben werden.

 

 

 

 

Bewilligung zur Einsichtnahme ins Genealogiewerk

Seit dem 1. Januar 1998 gelten im Zivilstandswesen in Bezug auf den persönlichen Datenschutz neuere, strengere Vorschriften. Es ist somit nicht mehr ohne weiteres möglich, in den Genealogiebänden Nachforschungen anzustellen. Für die Einsichtnahme ist eine Bewilligung des kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes, ruth.bertsch@gl.ch  notwendig.

Vor dem Besuch im Landesarchiv empfiehlt es sich abzuklären, ob eine solche Bewilligung benötigt wird.

Sofern Hilfe bei der Einsichtsnahme gewünscht wird, muss das Landesarchiv bei längeren Hilfeleistungen gemäss Beschluss der Erziehungsdirektion «Tarife für Auskünfte und Dienstleistungen des Landesarchivs» solchen Aufwand in Rechnung stellen.


webdesign & cms by backslash | © 2006 Kanton Glarus
nach oben | Seite drucken