Wappen / Genealogie
Familienwappen
Im Landesarchiv befindet sich die grösste Sammlung von Glarner Familiewappen. Gegen eine Gebühr von Fr. 10.- werden Abzüge der einzelnen Wappen (farbig oder schwarzweiss) abgegeben. Bestellung: landesarchiv@gl.ch. Beim Absender Postadresse angeben.

Wichtig
Für die Bestellung eines Wappens sind wir auf möglichst genaue Angaben angewiesen, weil einzelne Familien bis zu 12 verschiedene Wappen führen können. Damit wir Ihnen das richtige Wappen zustellen können, brauchen wir die folgenden Informationen:
Name
Vorname
Geburts- oder Heiratsdatum
Bürgerort im Kanton
Kantons- und Gemeindewappen
Das Landesarchiv verwahrt auch das Wappen des Kantons und die der Gemeinden. Massgebend für die Darstellung und Beschreibung sind die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, die Beschlüsse des Regierungsrates sowie die Angaben im JB 50 des Hist. Vereins des Kts. Glarus.
Mühlehorn 8874 | Obstalden 8875 | Filzbach 8878 | Bilten 8865 | Niederurnen 8867 |
Oberurnen 8858 | Näfels 8752 | Mollis 8753 | Netstal 8754 | Riedern 8750 |
Glarus 8750 | Ennenda 8755 | Kanton Glarus | Mitlödi 8756 | Sool 8762 |
Schwändi 8762 | Schwanden 8762 | Nidfurn 8772 | Leuggelbach 8774 | Haslen 8773 |
Luchsingen 8775 | Betschwanden 8777 | Rüti 8782 | Braunwald 8784 | Linthal 8783 |
Engi 8765 | Matt 8766 | Elm 8767 |
Das Genealogienwerk von Johann Jakob Kubly-Müller
Das in der Schweiz einzigartige Werk wurde in 30jähriger Arbeit geschaffen. Es umfasst insgesamt 36 grosse und kleine Bände sowie die Regesten zur älteren Glarner Genealogie, dazu ein alphabtisches Generalregister.
Bei einigen Familien reichen die Belege bis ins 1. Jahrtausend zurück. In vereinzelten Bänden klaffen jedoch Lücken, welche z. T von Bränden oder Nachlässigkeiten beim Eintrag in die Kirchenbücher herrühren.
Aus Erhaltungsgründen dürfen die Bände nicht fotokopiert werden. Die Daten müssen deshalb, sofern keine Mikrofilme bestehen, von Hand herausgeschrieben werden.
Bewilligung zur Einsichtnahme ins Genealogiewerk
Seit dem 1. Januar 1998 gelten im Zivilstandswesen in Bezug auf den persönlichen Datenschutz neuere, strengere Vorschriften. Es ist somit nicht mehr ohne weiteres möglich, in den Genealogiebänden Nachforschungen anzustellen. Für die Einsichtnahme ist eine Bewilligung des kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes, ruth.bertsch@gl.ch notwendig.
Vor dem Besuch im Landesarchiv empfiehlt es sich abzuklären, ob eine solche Bewilligung benötigt wird.
Sofern Hilfe bei der Einsichtsnahme gewünscht wird, muss das Landesarchiv bei längeren Hilfeleistungen gemäss Beschluss der Erziehungsdirektion «Tarife für Auskünfte und Dienstleistungen des Landesarchivs» solchen Aufwand in Rechnung stellen.
