Alkohol und Jugendschutz

Fokus verstärker Jugendschutz

Im internationalen Vergleich nimmt die Schweiz in Sachen Alkoholverbrauch nach wie vor einen Spitzenrang ein. Und es gibt einen besonders alarmierenden Trend: Der Alkoholkonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist am Steigen. Auch der Prozentsatz jener Schweizerinnen und Schweizer, die in gesundheit-schädigendem Ausmass Alkohol zu sich nehmen, nimmt zu. Wiederum sind es auch die Jugendlichen, die über häufigere Trunkenheitserlebnisse als noch vor zehn Jahren berichten. Eine Minderheit von elf Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung über 15 Jahren konsumieren rund die Hälfte des gesamten Trinkalkohols.

Das vorliegende Konzept "Fokus verstärkter Jugendschutz" im Kanton Glarus soll in der Systematik Teil des Konzeptes Gesundheitsförderung und Prävention sein. Es wurde mit Beschluss § 639 am 20. Oktober 2009 in revidierter Form vom Regierungsrat genehmigt.

Konzept_Fokus_verstaerkter_Jugendschutz_im_Kanton_Glarus_2009  [PDF, 71.0 KB

Um den Fokus auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen an Veranstaltungen zu verstärken und das Bewusstsein der Jugendlichen für den massvollen Alkoholkonsum zu fördern, sieht das Konzept die aktive Mitwirkung der POINZZ-Präventionskampagne im Kanton Glarus vor.

Doch was ist Poinzz?
POINZZ ist eine Präventionskampagne für junge Leute ab 16 in Form eines nationalen Belohnungssystems (schweizweite Nutzungsmöglichkeit). Dabei werden junge Veranstaltungsbesucher belohnt, die Alkohol massvoll und unter Berücksichtigung der Jugendschutzbestimmungen konsumieren. Wer genussvoll gefeiert hat, kann dies in den letzten zwei Stunden einer Veranstaltung mit einem Atemtest prüfen lassen. Werte unter 0.3 Promille werden mit 10 POINZZ (Punkten) belohnt. Die POINZZ können danach gegen trendige und exklusive Produkte wie CDs, DVDs, Kinoeintritte, Konzerttickets etc. getauscht werden. POINZZ bietet Veranstaltern im Kanton Glarus folgende Dienstleistungen an:

  • Alterskontrolle (gratis)
  • Abgabe von Kontrollbänder (zur Alterskontrolle)
  • Jugendschutz-Schulung des Ausschankpersonals
  • Anbringen Jugendschutzplakate
  • Blastests
  • Abgabe von POINZZ
  • Bereitstellung Belohnungen
  • Auslieferung Belohnungen
  • Eventrapport an Veranstalter und Bewilligungsbehörde

 

Jugendschutz - Informationsmaterial für den Verkauf von Alkohol

Inhaberinnen und Inhaber eines Restaurants, Lebensmittelgeschäftes oder einer Festwirtschaft haben sicherzustellen, dass Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen erhalten. Sie machen sich strafbar, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden!

Merkblatt_fuer_Verkaufsstellen_Gastbetriebe_und_Festwirtschaften  [PDF, 15.0 KB]

Bestellungen für untenstehende Plakate richten Sie an gesundheitsfoerderung@gl.ch (Telefon: 055 / 646 61 40) unter Bezeichnung des gewünschten Artikels sowie der entsprechenden Mengenangabe.

  • Hinweisschilder mit Jugendschutzbestimmungen zum Aufhängen (für den Verkaufs- und Kassenbereich)
  • Plakat mit den Altersgrenzen für den Alkoholverkauf (Format A4: schwarz-pink oder gelb-rot)
  • Flyer "Alkohol - wie viel ist zu viel?" (in Bosnisch, Deutsch, Kroatisch, Portugiesisch, Spanisch, Serbisch und Türkisch)
  • Flyer mit Hinweisen und Tipps für Personen an der Kasse im Ausschank (Titel: "sorry, aber du bist zu jung - ich darf dir keinen Alkohol verkaufen!")
  • verschiedenfarbige Kontrollbänder für Jugendliche (rote für Jugendliche unter 16 Jahren, orange für 16- bis 18-jährige und grüne für junge Erwachsene ab 18 Jahren)

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