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Kurzportrait Regierungsrat
Regierung
Die aus fünf Mitgliedern zusammengesetzte Kollegialbehörde «Regierungsrat» bildet die leitende und oberste vollziehende Behörde des Kantons. Ihr steht der «Landammann» als erster Repräsentant des Landes vor. Er wird vom «Landesstatthalter» vertreten.
Der Rat ist befugt, Rechtsvorschriften von geringerer Tragweite zu erlassen. Er hat das staatliche Handeln zu planen, die Verwaltungsarbeiten zu koordinieren, Initiativen zu ergreifen, Beziehungen zu Bund und Kantonen zu pflegen sowie den Kanton nach innen und aussen zu vertreten. Er entscheidet zudem über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts.
Die Regierungsratsmitglieder üben ihr Amt als Vollamt aus. Sie werden im Majorzverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Parteipolitische Zusammensetzung: 2 FDP, 1 SP, 1 BDP, 1 CVP.
Neukonstituierung_RR 2010/2014 [PDF, 6.00 KB]
Verwaltung
Die Verwaltung ist in fünf Departemente aufgeteilt (Finanzen und Gesundheit, Bildung und Kultur, Bau und Umwelt, Volkswirtschaft und Inneres, Sicherheit und Justiz). Die Staatskanzlei bildet die Stabsstelle des Regierungsrates.
Die Amtsstellen befinden sich vor allem in Glarus, wo sie in verschiedenen Gebäuden untergebracht sind.
In der kantonalen Verwaltung und in den kantonalen Schulen (Kantons-, Gewerbliche Berufsschule, Pflegeschule) sowie dem Kantonsspital füllen etwa 1200 Angestellte rund 850 Vollzeitstellen aus.
Auskunft:
lic. iur. Hansjörg Dürst, Ratsschreiber
Rathaus
8750 Glarus
Tel. 055 646 60 11 oder 055 646 60 12
Fax 055 646 60 19
staatskanzlei@gl.ch
Regierungsratswahlen 2010
Die Gesamterneuerungswahlen für den Regierungsrat fanden am 7. März 2010 statt: Ergebnisse
