Landrat - Informationen/News
Blick in den Landratssaal während einer Sitzung des Rates
(Foto: Urs Heer, Glarus)
Sitzordnung: Belegung_Landratssaal [PDF, 56.0 KB]
Auskunft
Josef Schwitter, Ratssekretär
Telefon: 055 646 60 13
Fax: 055 646 60 19
landrat@gl.ch
Sitzungsdaten 2013
- 26. Juni
- 21. August
- 25. September
- 23. Oktober (evtl.)
- 6. November
- 20. November (evtl. ganztags)
- 4. Dezember
- 18. Dezember (evtl.)
Die Sitzungen finden jeweils am Vormittag statt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Stellung und Aufgabe des Landrates
Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt 60 Mitglieder. Er ist die oberste Aufsichtsbehörde über Regierung, Verwaltung und Gerichte. Er bereitet die Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse der Landsgemeinde vor. Er erlässt Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse, entscheidet über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
Zuständigkeiten
Im Unterschied zu den meisten anderen Legislativen kommt dem Glarner Landrat keine selbstständige Gesetzgebungskompetenz zu; diese liegt allein bei der Landsgemeinde. Es stehen ihm unter anderem folgende Finanzbefugnisse zu: Beschlüsse über alle frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben für den gleichen Zweck, die 1'000'000 Franken, und über alle frei bestimmbaren wiederkehrenden Ausgaben für den gleichen Zweck, die 200'000 Franken im Jahr nicht übersteigen; der freie Erwerb von Grundstücken als Anlage oder zur Vorsorge im Betrag von mehr als 600'000 Franken bis zu 5 Millionen Franken. - Er nimmt nur noch wenige Wahlen vor.
Wahl und Zusammensetzung
Der Landrat wird im Proporzverfahren in 3 Wahlkreisen gewählt.
Während der Amtsperiode 2010/2014 setzt er sich aus sechs Fraktionen zusammen.
Dem Rat gehören 8 Frauen an.
12 FDP (1 Frau), 17 SVP (2 Frauen), 6 CVP (1 Frau), 8 SP (1 Frau), 10 BDP, 7 Grüne (3 Frauen).


