Passinformationen
Adresse
Passbüro Glarus
Postgasse 29
8750 Glarus
Telefon: 055 646 68 89
Fax: 055 646 68 91
E-Mail: passbuero@gl.ch
Die Räumlichkeiten des Passbüros befinden sich auf dem 1. Stock.
Öffnungszeiten
Montag: 08.15 - 11.30; 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag: 08.15 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 08:15 - 11:30; 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 08.15 - 11.30; 14.00 - 16.30 Uhr
1. Alte Pässe
Die bis zum 31. Dezember 2002 ausgestellten Reisepässe 85 sind nicht mehr gültig. Der Pass 85 kann seit dem 1. Januar 2003 auch nicht mehr verlängert werden. Die Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit. Wer einen gültigen Pass hat, muss sich also nicht sofort einen neuen besorgen.
2. Länderinformationen
Unter der Adresse http://www.eda.admin.ch/reisehinweise erhalten Sie Informationen über die Einreisebestimmungen sowie sicherheitspolitische und andere höhere Risiken diverser Länder. Das Kantonale Passbüro ist nicht berechtigt über die Einreisevoraussetzungen anderer Staaten (Pass, Identitätskarte, Visum) Auskunft zu erteilen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall für Auskünfte an die betreffende Botschaft des Ziellandes.
3. Neuer Pass 10
Bisher mussten der Pass und die Identitätskarte über die Gemeinden bestellt werden. Ab dem 01.03.2010 muss der Pass und das Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte, IDK) bei der ausstellenden Behörde des Kantons beantragt werden. Im Kanton Glarus ist dies das Passbüro Glarus an der Postgasse 29 in Glarus. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten ist zwingend notwendig.
Seit dem 1. März 2010 wird ein neuer Reisepass modernster Technologie herausgegeben, der biometrische Daten der Gesuch stellenden Person enthält. Der neue Reisepass 10 ist maschinenlesbar, hat eine hohe Fälschungssicherheit und entspricht in Format und Layout den aktuellsten internationalen Anforderungen der ICAO (Zivilluftfahrtbehörde). Äusserlich unterscheidet er sich kaum vom bisherigen Pass 03. Der Einband ist etwas dicker, und ein international anerkanntes Symbol für elektronisch lesbare Daten ist darauf aufgedruckt. Im Einband ist ein dünner Chip mit Antenne verarbeitet. Auf dem Chip sind die Daten, die im Pass auch aufgedruckt sind, sowie ein digitales Passfoto sowie die Abdrücke der beiden Zeigefinger gespeichert.
Bereits seit dem 1. Januar 2003 erhält jede Person unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass. Kindereinträge in den Pass der Eltern können nicht mehr vorgenommen werden.
Weitere allgemeine Informationen zum neuen Reisepass finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch
4. Antragsverfahren für den Pass 10 und das Kombi-Angebot (Pass 10 und IDK)
Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte beantragt, kann vom Kombiangebot profitieren. Für Erwachsene kostet dieses Angebot 148 Franken, für unter 18-Jährige 68 Franken (plus 2 x 5 Franken Porto).
Der Pass 10 kann telefonisch (055 646 68 89), per Internet (www.schweizerpass.ch ) oder persönlich beim Passbüro Glarus beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache ohne telefonische Voranmeldung kann nicht garantiert werden, dass eine sofortige Bedienung erfolgen kann; wir empfehlen deshalb dringend, sich vorgehend um einen Termin zu bemühen.
Im Rahmen der in jedem Fall zu erfolgenden persönlichen Vorsprache wird Ihre Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Passes notwendigen Daten werden erfasst (Foto und Fingerabdrücke). Minderjährige und bevormundete Personen müssen mit ihrem gesetzlichen Vertreter vorsprechen. Beim Passbüro bezahlen Sie Ihren Pass auch direkt (mit Bargeld). Bitte bringen Sie den vorhandenen Pass/und oder die Identitätskarte mit, damit der zu ersetzende Ausweise annulliert und die Identitätsabklärung beschleunigt werden kann. Sollten Sie keinen Pass oder keine Identitätskarte haben, bringen Sie bitte ein anderes Ausweisdokument (z.B. Heimatschein, Familienbüchlein) mit, das Ihre Identität bestätigt.
Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der Pass innert höchstens 10 Arbeitstagen ausgeliefert ab der Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. In der Regel wird er Ihnen direkt per Post zugestellt.
5. Identitätskarten
Falls Sie lediglich eine Identitätskarte allein beantragen möchten, können Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde vorstellig werden (eine Vorsprache beim Kantonalen Passbüro ist somit nicht nötig). Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt. Bitte nehmen Sie ein aktuelles Passfoto und wenn vorhanden die alte Identitätskarte oder den Pass mit. Der Antrag wird zur weiteren Verarbeitung an das Passbüro gesandt. Wird eine Identitätskarte zusammen mit dem Pass bestellt (Kombi-Angebot), muss die Bestellung über das Passbüro Glarus erfolgen.
Die bisherigen Identitätskarten im Kreditkartenformat behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Seit dem 1. Januar 2003 werden keine Notidentitätskarten mehr abgeben.
6. Provisorischer Pass
Wenn die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht mehr ausreicht (und nur dann), kann beim Kantonalen Passbüro ein provisorischer Pass beantragt werden. Der provisorische Pass ist lediglich für eine einzige Reise, maximal aber 12 Monate gültig, hat nur 16 Seiten und unterscheidet sich vom ordentlichen Pass auch durch sein äusseres Erscheinungsbild.
Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise dem Passbüro zu retournieren, falls er nicht bereits bei der Einreise abgenommen wurde (was die Regel ist).
Ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten des Kantonalen Passbüros sowie an Wochenenden und Feiertagen kann ein provisorischer Pass bei den Notpassstellen auf den Flughäfen Zürich-Kloten, Basel-Mülhausen, Genf und Agno beantragt werden. Es muss ein Identitätsnachweis vorgelegt werden können. Ein von einer Notpassstelle ausgestellter provisorischer Pass kostet Fr. 100.00.
Es können keine provisorischen Pässe mit biometrischen Daten ausgestellt werden. Deshalb akzeptieren die Vereinigten Staaten von Amerika provisorische Pässe für die Durch- und Einreise seit dem 1. Juli 2009 nur noch mit einem Visum. Das Visumverfahren ist zeitaufwändig und mühsam.
7. Gebühren und Gültigkeit der Ausweise
Der neue Pass kostet für Erwachsene 140 Franken und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bestellen Sie mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte, zahlen Sie als Erwachsener für dieses Kombiangebot 148 Franken. Für ein Kind kostet dieses Angebot 68 Franken. Zusätzlich fallen jeweils die Portokosten von 5 Franken an (beim Kombi zusätzlich 10 Franken Porto, da Pass und ID nicht vom gleichen Produzenten personalisiert werden).
Für die IDK allein zahlen Erwachsene 65 und Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren 30 Franken (plus 5 Franken Porto).
Der provisorische Pass kostet generell 100 Franken pro Person.
Gültigkeit
|
| Identitätskarte | Pass 10 | Pass 10+ | Provisorischer Pass |
|---|---|---|---|---|
| Kinder und | 5 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre | für eine Reise |
| Erwachsene ab | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | für eine Reise |
8. Ausweisverluste
Der Verlust eines Ausweises (Pass oder Identitätskarte, auch bei bereits abgelaufenem Pass 85) ist sofort der Kantonspolizei zu melden. Ohne entsprechende Verlustanzeige können sie keinen neuen Ausweis beantragen. Aus der Verlustanzeige soll auch die Nummer des Ausweises hervorgehen. Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen eines Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung.
9. Checkpoints
Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines biometrischen Passes kann den Ausweis an einem so genannten Checkpoint/PublicReader auf dessen Funktionstüchtigkeit überprüfen. Gleichzeitig können auch die auf dem Chip gespeicherten Daten eingesehen werden. Vor dem Antritt eines Auslandaufenthalts ist eine solche Kontrolle ratsam. Im Kanton Glarus steht kein PublicReader zur Verfügung. Eine Funktionskontrolle kann jedoch auf dem Passbüro vorgenommen werden.
10. Reisen in die USA
Um visumsfrei in die USA einreisen zu können, benötigen Schweizerinnen und Schweizer seit dem 26.10.2006 für die visumsfreie Einreise in die USA entweder einen Pass mit biometrischen Daten (Modell 06 oder 10) oder einen maschinenlesbaren Pass (Modell 2003), der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde. Provisorische Pässe ohne Visum der USA werden nicht akzeptiert. Ausserdem ist über das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA möglichst frühzeitig über das Internet eine Genehmigung einzuholen (https://cdp.dhs.gov).


