Unlauterer Wettbewerb (UWG)

Aufsicht im Bereiche des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19.12.1986

Der Gewerbepolizei obliegt es unter anderem, dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb und der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen Nachachtung zu verschaffen.

Dieses Gesetz bezweckt den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten. Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten sind den Strafverfolgungsbehörden zu melden.