Handelsreisende

travel.jpgZu unserer Arbeit gehört auch die Erteilung von Bewilligungen an das Reisendengewerbe. Wer gewerbsmässig Konsumenten Waren zur Bestellung oder zum Kauf anbietet, sei es im Umherziehen, durch das ungerufene Aufsuchen privater Haushalte oder durch den Betrieb eines befristeten Wanderlagers im Freien, in einem Lokal oder von einem Fahrzeug aus, oder wer Konsumenten Dienstleistungen jeglicher Art anbietet (im Umherziehen oder das Aufsuchen privater Haushalte), benötigt eine kantonale Bewilligung.

Bei uns können Sie die Ausweiskarte für Reisende beziehen.