Grundbuchamt

Haus Zwinglistrasse 6Departement Volkswirtschaft und Inneres
Grundbuchamt des Kantons Glarus
Zwinglistrasse 6
8750 Glarus




Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: bis 17.30 Uhr

Kontaktpersonen

Heller Daniela
Kanzlei
Telefon: 055 646 66 52
Fax: 055 646 66 59
daniela.heller@gl.ch

Rudolf Bärtsch 
Grundbuchverwalter
Telefon: 055 646 66 54
rudolf.baertsch@gl.ch

Albin Hösli
Grundbuchverwalter-Stv.
Telefon: 055 646 66 51 
albin.hoesli@gl.ch
grundbuchamt@gl.ch

Organisation / Auftrag / Kosten

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register über Bestand und Umfang privater Rechte an Grundstücken. Es umfasst das Tagebuch, das Hauptbuch, die Grundstückbeschreibung, die auf der amtlichen Vermessung beruhenden Pläne, die Belege und die Hilfsregister.

Die Abteilung Grundbuchbereinigung bereinigt die dinglichen Rechte aus dem kantonalen Grundbuch und überführt sie in das Grundbuch nach eidgenössischem Recht.

Das Grundbuch ist nach Gemeinden angelegt und im Kanton Glarus in elektronischer Form (Informatik –Grundbuch) geführt. Der Kanton Glarus bildet dabei einen Grundbuchkreis. Das Grundbuchamt Glarus ist ein Registeramt (Vollzug der Grundbuchanmeldungen ) und übt keine Notariatsfunktionen aus.

Erledigung sämtlicher Geschäfte im Grundstücksverkehr und in nachbarschaftlichen Rechtsbeziehungen an Grundstücken.

Für unsere Dienstleistungen erheben wir Gebühren, die in der Verordnung des Landrates über die Grundbuchgebühren festgelegt sind. Die Gebühren fallen in die Staatskasse (Verordnung und Gebührentarif für den Kanton Glarus zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und zum Schweizerischen Obligationrecht).

Öffentlichkeit des Grundbuches

Jede Person kann ohne Nachweis einer Berechtigung erfahren, wer Eigentümer eines Grundstückes ist, die Dienstbarkeiten und Grundlasten (Servitute) und teilweise die angemerkten Rechtsverhältnisse. Das Grundbuch ist insofern öffentlich. Solche Auskünfte dürfen nur hinsichtlich eines bestimmten Grundstückes abgegeben werden. Eine weitergehende Auskunft (namentlich über Pfandrechte, Vormerkungen) wird zum Schutz des Grundeigentümers nur erteilt, wenn der Gesuchsteller ein berechtigtes (rechtlich schutzwürdiges) Interesse geltend macht (Grundbuchverordnung).

Öffentliche Beurkundung

Für die öffentliche Beurkundungen sind die Urkundspersonen im Kanton Glarus Beurkundungsgeschäfte zuständig. Das Grundbuchamt des Kantons Glarus nimmt nur bei Errichtung eines Grundpfandes (Pfandrechtsvertrag) Beurkundungen vor.  

Plan für das Grundbuch / Mutationspläne

Für den Grundbuchplan und Plankopien ist im Kanton Glarus die Geodata Glarus AG zuständig.

Für die Gemeinde Glarus Nord mit den Grundbüchern Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis, Mühlehorn, Obstalden und Filzbach liegt die Zuständigkeit bei der Geodata Glarus AG, mit Büro Glarus Nord, Allmeindstrasse 2, 8753 Mollis, Telefon 055 618 45 75.

Für die Gemeinde Glarus mit den Grundbüchern Netstal, Riedern, Glarus und Ennenda und die Gemeinde Glarus Süd mit den Grundbüchern Mitlödi, Sool, Schwändi, Schwanden, Nidfurn, Haslen, Leuggelbach, Luchsingen, Hätzingen, Diesbach, Betschwanden, Rüti, Braunwald, Linthal, Engi, Matt und Elm ist die Geodata Glarus AG, mit Büro Glarus, Obere Allmeind 5, 8755 Ennenda, Tel. 055 645 34 80, verantwortlich.