Öffentlicher Verkehr
Öffentlicher Verkehr
Aktuelles
Das nachstehende Konzept zeigt auf, welche Möglichkeiten im Hinblick auf die Einführung des stündlichen GlarnerSprinters und der Einführung eines Halbstundentakts im Glarnerland ab Juni 2014 bestehen. Stellungnahmen dazu sind bis zum 12. September 2011 möglich: ernst.gruenenfelder@gl.ch oder Fachstelle öffentlicher Verkehr, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus.
Konzept_oeffentlicher_Verkehr_2014 [PDF, 1.00 MB]
Beilagen_zum_Konzept_oeffentlicher_Verkehr_2014 [PDF, 3.00 MB]
Fachstelle
Die Fachstelle «öffentlicher Verkehr» koordiniert das Fahrplan- und Bestellwesen des Kantons Glarus. Gemäss Eisenbahngesetz haben die Kantone die von den Transportunternehmungen im Regionalverkehr zu erbringenden Leistungen, zusammen mit dem zuständigen Bundesamt für Verkehr, bei den konzessionierten Transportunternehmungen zu bestellen. Das Bundesamt für Verkehr leistet an den abgeltungsberechtigten Regionalverkehr Beiträge in der Grössenordnung von derzeit noch maximal 37 %.
Zum Regionalverkehr im Kanton Glarus zählen:
Bahnen
- Bilten – Ziegelbrücke – Mühlehorn
- Ziegelbrücke – Linthal
- Linthal – Braunwald
Bus und Postauto
- (Reichenburg-) Bilten – /Ziegelbrücke – Näfels-Mollis – Filzbach – Mühlehorn
- Schwanden – Elm
- Schwanden – Schwändi (-Glarus)
- Schwanden – Sool
- Glarus – Riedern (-Netstal – Näfels-Mollis)
- Glarus – Oberdorf
- Glarus – Ennenda
Ziel der Fachstelle ist es, im Glarnerland innerhalb des vorgegebenen finanziellen Rahmens einen möglichst attraktiven öV anzubieten, welcher den verschiedenen Bedürfnissen der Benützer so weit als möglich gerecht wird und abgestimmt auf die Eröffnung der Durchmesserlinie in Zürich im Sommer 2014 und zusammen mit der Einführung der S-Bahn St. Gallen ab Dezember 2013 die stündliche Führung des GlarnerSprinters zwischen Zürich und dem Glarnerland ermöglicht. Die entsprechenden Finanzvorlagen werden der Landsgemeinde 2012 zusammen mit einem Konzept für den Beitritt zu einem Verkehrsverbund vorgelegt, so dass die Umsetzung auf Sommer 2014 möglich ist.


