Bereiche der Kulturförderung
Für die Kulturförderung stehen folgende finanzielle Mittel zur Verfügung: Erträgnisse der Interkantonalen Landes-Lotterie und des Zahlenlottos sowie der Hans Streiff–Stiftung.
Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen und der finanziellen Rahmenbedingungen wird das kulturelle Leben im Kanton Glarus nach breit gefächerten Gesichtspunkten gefördert:
- Beiträge an wissenschaftliche Arbeiten
- Beiträge an glarnerisches Kunstschaffen in den Bereichen Literatur, Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, Fotografie, Film, Video
- Beiträge an kulturelle Institutionen
- Beiträge an bedeutende kulturelle Veranstaltungen
- Beiträge an Bestrebungen zur Pflege von Mundart und Brauchtum
- Beiträge an die künstlerische Ausstattung öffentlicher Gebäude
- Ankauf und Erhaltung von wertvollem glarnerischem Kulturgut
- Gewährung von Werkbeiträgen zur Realisierung bestimmter kultureller Projekte
- Verleihung des Glarner Kulturpreises zur Auszeichnung von Personen oder Institutionen, die sich um das kulturelle Leben des Kantons verdient gemacht haben
- Verleihung von Förderpreisen
An CD-Produktionen werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet.


