Fristerstreckungsgesuch für juristische Personen
Unbedingt beachten:
- Nur für juristische Personen gültig.
- Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nr. sowie die Register-Nummer. Wo finde ich die PID-Nummer und die Register-Nummer?
- Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt und können bis zu diesem Datum auch elektronisch vorgenommen werden.
- Nach dem Versand der 2. Mahnung kann eine Fristverlängerung nicht mehr erfasst werden.
- Wer eine Frist länger als 31.12. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11/17, 8750 Glarus, richten.
Bitte nach dem Absenden die rote Meldung beachten!


