Allgemeine Informationen

LandgemeindeDie Landsgemeinde 2011 findet statt am: Sonntag, 1. Mai 2011

Verschiebungsdatum bei schlechtem Wetter: Sonntag, 8. Mai 2011

 

Landsgemeindering auf dem Zaunplatz in Glarus.
Im Hintergrund Wiggis und Rauti.
Foto: Urs Heer, Glarus

 

Stellung der Landsgemeinde

Die Landsgemeinde ist die Versammlung der stimmberechtigten Bewohner und Bewohnerinnen des Kantons Glarus. Sie ist das oberste gesetzgebende Organ des Kantons.


Landsgemeindedatum

Die ordentliche Landsgemeinde versammelt sich in der Regel am ersten Sonntag im Mai in Glarus auf dem Zaunplatz.


Zuständigkeiten

Allein die Landsgemeinde entscheidet über Verfassung und Gesetzgebung. Bei Sachvorlagen ist sie zuständig für frei bestimmbare einmalige Ausgaben für den gleichen Zweck von mehr als 1'000'000 Franken und für alle frei bestimmbaren wiederkehrenden Ausgaben für den gleichen Zweck von mehr als 200'000 Franken. Der freie Erwerb von Grundstücken als Anlage oder zur Vorsorge im Betrag von mehr als 5 Millionen Franken steht ebenfalls ihr zu. Im Weiteren befindet sie alljährlich über den Steuerfuss. Sie nimmt nur noch einige wenige Wahlen vor: Landammann und Landesstatthalter aus dem Kreis der an der Urne gewählten Regierungsratsmitglieder, die Richter und den Staatsanwalt.

Auskunft:

lic. iur. Hansjörg Dürst, Ratsschreiber
Rathaus
8750 Glarus

Tel. 055 646 60 11 oder 055 646 60 12
Fax 055 646 60 19
staatskanzlei@gl.ch


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